Ersthelfer

Die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste-Hilfe-Leistung eine ausreichende Zahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss. Hierfür dürfen jedoch nur Personen eingesetzt werden, die ihre Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe bei einer Stelle gem. § 26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 erhalten haben.

 

Seminarziele


Nach Abschluss des Seminares soll der Laie befähigt sein, die Durchführung lebensrettender Maßnahmen zu vermitteln. Anhand bestimmter äußerer Erscheinungsbilder oder leicht feststellbarer Symptome, wie Blutungen, Atemstillstand, Blutkreislaufstillstand, Bewusstlosigkeit, soll er die Gefahr für Gesundheit und Leben der Verletzten oder Patienten erkennen und ihr sicher begegnen können.


Seminarort


beim Kunden oder Gustav Mahler Villa


Seminardauer


Ausbildung 9 Stunden

Fortbildung 9 Stunden


Inhalt


Die Lehrinhalte basieren auf Vorgaben, die zwischen den Berufsgenossenschaften und Rettungsorganisationen abgestimmt wurden, z. B.

Verhalten beim Auffinden einer Person

Beachten der eigenen Sicherheit

Absetzen des Notrufs

Sichern der Unfallstelle

Retten aus akuter Gefahr

Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Verletzung oder Krankheit mit Störung der Lebensfunktion


Abschluss


Teilnahmebestätigung


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