Kran-Bediener

DGUV Grundsatz 309-003

Ein bestimmungsgemäßer Einsatz von Kranen setzt voraus, dass der Kranführer zuverlässig und sicher die Transportaufgaben durchführt. Verantwortlich für Auswahl und Unterweisung der Kranführer ist der Unternehmer, der den Kranführer mit dem Führen des Kranes beauftragt.

Seminarziel


SeminarortVoraussetzungen
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Körperlich und geistig geeignet
Seminardauer 
     
  • teilkraftbetriebene Krane                    1 Tag
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  • flurgesteuerte Krane                 1 bis 5 Tage
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  • führerhausgesteuerte Krane   5 bis 10 Tage
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  • Turmdrehkrane.                      10 bis 15 Tage
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  • Fahrzeugkrane                         15 bis 20 Tage
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Inhalte

Wir schulen/unterweisen in dem bewährten Verhältnis 60 Prozent theoretischer Unterricht und 40 Prozent praktische Übungen

  • Krantechnik 
  • (Definitionen und Begriffe von Kranen, Physikalische Grundbegriffe, Hydraulik, …)
  • Kranbetrieb 
  • (Einsatzmöglichkeiten, Krankontrollbuch, Schrägzug, …)
  • Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagen von Lasten 
  • (Abschätzen von Lasten, richtiges Anschlagen von Lasten, richtiges Absetzen und Lagern von Lasten)
  • Arbeitssicherheit
  • Einweisung am Kran
  • (Kontrolle des betriebsbereiten und betriebssicheren Zustandes, Inbetriebnahme von Kranen, Verhalten bei Betriebsstörungen, …)
  • Übungen mit dem Kran
  • (Feinfühliges Anheben und Absetzen von Lasten, stabile Schwerpunktlage beim Anheben und Absetzen von Lasten, Abfangen pendelnder Last, Fahren mit sperrigen Teilen, …)
  • Wartungsarbeiten
  • (Reinigen, Wartung anhand der Betriebsanleitung, einfache Verschleißkontrolle, …)

 Für spezielle Kranarten vermitteln wir gegebenenfalls weitegehende theoretische und praktische Kenntnisse.


Abschluss

Über die bestandene Prüfung wird dem Kranführer ein Befähigungsnachweis ausgstelle (Kranausweis) nach DGUV Grundsatz 309-003 und DGUV Vorschrift 52


Trainer

Ausbilder für Kran- und Staplerführer der projekTiere

Veranstaltungen