„Brandschutzhelfer gemäß DGUV I 205-023“


Unternehmen sind verpflichtet, Personen zu benennen, die im Notfall dafür zuständig sind, Erste Hilfe zu leisten, einen Brand zu bekämpfen oder eine Evakuierung einzuleiten. Diese Personen müssen Ruhe ausstrahlen und verantwortungsbewusst handeln können.

In der ASR A2.2 sind die Maßnahmen gegen Brände konkretisiert. In der neusten Fassung vom Mai 2018 wird vom Arbeitgeber unter Punkt 7.3 gefordert, dass eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtung vertraut zu machen sind. In der Regel reicht es wenn 5% der Beschäftigten als Brandschutzhelfer
ausgebildet werden. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern brauchen Sie unter anderem im Schichtbetrieb oder in Bereichen erhöhter Brandgefährdung. Weitere rechtliche Grundlagen dazu finden Sie unter der DGUV Vorschrift 1 und der DGUV Information 205-023.

Ihre Mitarbeiter erhalten bei uns eine fundierte Ausbildung, bei der sie neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes auch Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation erwerben und mit dem praktischen Umgang von Feuerlöschgeräten vertraut gemacht werden.

Inhalt:
  • Allgemeine Grundlagen des Brandschutzes
  • Rechtliche Grundlagen
  • Voraussetzung für Verbrennungen und Löschen
  • Brandursachen
  • Betrieblicher Brandschutz
  • Anlagentechnischer Brandschutz
  • Brandschutzordnung Teil A, Teil B, Teil C
  • Brandmeldeanlage, Brandschutzanlagen
  • Erläuterung der Sicherheitskennzeichen
  • Aufbau und Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände und Sicherheitsmaßnahmen
  • Evakuierung
  • Umfangreiche praktische Löschübung dabei kommen unter anderem zum Einsatz:
  • Wasserlöscher, Schaumlöscher, CO2- Löscher am:
    • brennenden Papierkorb
    • brennenden PC Montior
    • sowie explodierende Spraydosen
 Sie erhalten: Zertifikat „Brandschutzhelfer“ nach §10 ArbSchG, ASR A2.2 und DGUV Information 205-023

Aufgaben Brandschutzhelfer:

  • Unterstützung im Brandfall
  • Sicherheit vor Ort
  • Löschen eines Feuers nach Möglichkeit
  • Hilfe und Organisation Evakuierung
  • Ansprechpartner für Feuerwehr bei Bränden
  • Unterstützung des Brandschutzbeauftragten
  • Kontrolle von Arbeiten, die in Zusammenhang mit Feuergefahr stehen
  • Evaluierung von Betriebsabläufen, um potentielle Gefahrenquellen zu vermeiden
Good to know

Ab wann sind Brandschutzhelfer Pflicht?

Gemäß der ASR A2.2 ist die Bestellung eines Brandschutzhelfer bereits ab einen Beschäftigten Pflicht.

Anzahl Brandschutzhelfer im Unternehmen?

In den meisten Fällen (normale Brandgefährdung) sind ca. 5% der anwesenden Mitarbeiter als Brandschutzhelfer ausreichend.

Wie lange hat die Ausbildung Gültigkeit?

Eine Auffrischung sollte aller 3-5 Jahre erfolgen
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