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Aktuelle News zum Arbeitsschutz

Die Dokumentation von Arbeitsunfällen – und sei es auch nur ein kleiner Kratzer, der mit Pflaster versorgt wurde – muss sehr ernst genommen werden. Nicht nur, um die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zu erfüllen, sondern auch, um den Versicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaften zu gewährleisten, die bei fehlender Notfalldokumentation die Kostenübernahme verweigern können. Die Dokumentation muss 5 Jahre archiviert werden.
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